Inhaltsverzeichnis
- Die Pfandpflicht – Grundlagen und Ausnahmen
- Warum der „Getränkebasis-Trick" nicht funktioniert
- Gerichtsurteile: Was die Rechtsprechung sagt
- Praxisbericht: Windspiel und die Abmahnung
- Lichtblick: Neuer Kabinettsentwurf geplant
- Risiken & Handlungsempfehlungen für Hersteller
- FAQ: Häufige Fragen zur Pfandpflicht
Pfandpflicht auf alkoholfreie Spirituosen: Was Hersteller jetzt wissen müssen
Abmahnungen, Gerichtsurteile und ein neuer Gesetzentwurf – das Thema Pfandpflicht bewegt das Alkoholfrei-Segment wie kaum ein anderes. Wir erklären die aktuelle Rechtslage, warum der beliebte „Getränkebasis-Trick" nicht funktioniert und was sich bald ändern könnte.
Inhaltsverzeichnis
- Die Pfandpflicht – Grundlagen und Ausnahmen
- Warum der „Getränkebasis-Trick" nicht funktioniert
- Gerichtsurteile: Was die Rechtsprechung sagt
- Praxisbericht: Windspiel und die Abmahnung
- Lichtblick: Neuer Kabinettsentwurf geplant
- Risiken & Handlungsempfehlungen für Hersteller
- FAQ: Häufige Fragen zur Pfandpflicht
Die Pfandpflicht – Grundlagen und Ausnahmen
Seit 2003 gilt in Deutschland die Einwegpfandpflicht. Sie wurde seitdem mehrfach ausgeweitet: Seit 2022 sind auch Fruchtsäfte, Energydrinks und alkoholische Mixgetränke betroffen, seit 2024 auch Milch und Milchmischgetränke. Die rechtliche Grundlage bildet § 31 des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Der Grundsatz ist klar: Im Zweifel gilt Pfandpflicht.
Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor – unter anderem für Wein, Sekt, weinähnliche Getränke und Spirituosen, die der Alkoholsteuer unterliegen. Genau an diesem letzten Punkt hakt es für alkoholfreie Alternativen: Das Alkoholsteuergesetz greift erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 % vol. Produkte darunter – also praktisch alle alkoholfreien Alternativen – können diese Ausnahme schlicht nicht für sich beanspruchen.
Warum der „Getränkebasis-Trick" nicht funktioniert
Viele Hersteller alkoholfreier Alternativen haben sich auf einen juristischen Kniff verlassen: Sie bezeichnen ihr Produkt nicht als „Getränk", sondern als „Getränkebasis" oder „Getränkegrundstoff" – in der Hoffnung, so der Pfandpflicht zu entgehen. Die Logik dahinter: Nur Getränke unterliegen der Pflicht, keine Zutaten oder Grundstoffe.
Das klingt clever, funktioniert aber in der Praxis nicht. Rechtsanwalt Dr. Christian Böhler, einer der führenden Experten auf diesem Gebiet, hat das bereits 2023 klar benannt: Gerichte stellen auf die tatsächliche Zweckbestimmung ab, nicht auf die Kennzeichnung. Und die ist bei alkoholfreien Alternativen eindeutig: Sie sind zum direkten Verzehr geeignet und werden auch so beworben.
Gerichtsurteile: Was die Rechtsprechung sagt
Die Abmahnwelle des Verbands Sozialer Wettbewerb (VSW) hat mittlerweile zu einer Reihe von Gerichtsentscheidungen geführt. Das Bild ist eindeutig:
2022 · LG Berlin (Az. 91 O 85/22)
Pfandverstoß = Wettbewerbsverstoß
Das Landgericht Berlin stellt fest, dass ein Verstoß gegen die Pfandpflicht zugleich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Damit öffnet sich die Tür für den VSW, aktiv vorzugehen.
Juli 2024 · VG Stuttgart (Az. 14 K 1009/22)
Vermarktung entscheidet nicht über Pfandpflicht
Das Verwaltungsgericht Stuttgart, bestätigt vom VGH Baden-Württemberg, stellt klar: Nicht die Art der Vermarktung oder Kennzeichnung entscheidet über die Pfandpflicht – sonst wäre die Umgehung viel zu leicht.
November 2024 · OLG München (Az. 6 U 2305/24 e)
Klares Urteil zum Getränkebegriff
Das bislang ausführlichste Urteil. Das OLG München bejaht eindeutig die Getränkeeigenschaft alkoholfreier Alternativen. Maßgeblich sei allein die Zweckbestimmung zum menschlichen Verzehr – Werbeaussagen wie „alkoholfreie Alternative zu unserem Gin" sind dabei starke Indizien.
„Einzig Erzeugnisse, deren unverdünnter Verzehr tatsächlich unmöglich oder rechtlich unzulässig wäre, wären aus dem Getränkebegriff auszunehmen." — RA Dr. Christian Böhler, Juli 2025
Praxisbericht: Windspiel und die Abmahnung
Besonders eindrücklich zeigt der Fall der Windspiel Manufaktur, was eine Abmahnung für ein kleines Unternehmen bedeutet. Die Eifel-Manufaktur wurde vom VSW wegen fehlender Pfandkennzeichnung abgemahnt – obwohl sie zu den kleineren Herstellern im Markt zählt, während große Konzerne bislang offenbar unbehelligt blieben.
„Warum ausgerechnet wir als vergleichsweise kleine Manufaktur ausgewählt wurden, ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar." — Sandra Wimmeler, Windspiel Manufaktur, März 2026
Windspiel hat daraufhin eine formelle Anfrage bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister gestellt – die Behörde muss sich nun offiziell positionieren, ob alkoholfreie Spirituosen-Alternativen als Getränk oder Getränkegrundstoff einzustufen sind. Das Gerichtsverfahren läuft noch.
Praktisches Problem
Selbst wenn eine Pfandlösung gefunden würde: Schwere Glasflaschen können von vielen Pfandautomaten technisch gar nicht angenommen werden. Händler würden pfandpflichtige Produkte vermutlich aus dem Sortiment nehmen, solange vergleichbare Produkte ohne Pfand erhältlich sind – eine direkte Existenzbedrohung für viele Hersteller.
Lichtblick: Neuer Kabinettsentwurf geplant
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber reagiert. Ein aktueller Kabinettsentwurf zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz sieht vor, dass alkoholfreie und alkoholreduzierte Alternativen zu Spirituosen – sofern sie entsprechend gestaltet und als solche vermarktet werden – von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen werden sollen.
Damit würde eine ähnliche Regelung gelten wie bereits für alkoholfreien Wein und alkoholfreien Sekt. Der Bundesverband der Spirituosen-Industrie (BSI) hat diese Initiative maßgeblich vorangetrieben. Der Zeitplan: Eine Verabschiedung noch im Jahr 2026 gilt als realistisch.
„Dass diese Argumentation nun im Gesetzgebungsprozess aufgegriffen wurde, ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt für das gesamte Segment." — Sandra Wimmeler, Windspiel Manufaktur
Risiken & Handlungsempfehlungen für Hersteller
Der VSW geht mittlerweile auch per Eilrechtsschutz vor. Das bedeutet: Zwischen einer Abmahnung und einem vorläufigen Vertriebsverbot können nur wenige Wochen liegen – mit sofortiger Wirkung. Hersteller, die unvorbereitet sind, können in kürzester Zeit vom Markt gedrängt werden.
Was Hersteller jetzt tun sollten:
Handlungsempfehlungen
Rechtliche Lage prüfen lassen. Jedes Produkt ist individuell – je nach Zusammensetzung, Verpackung und Vermarktung gibt es unterschiedliche Risikoprofile. Eine produktbezogene Beratung durch einen Fachanwalt ist unerlässlich.
Plan B entwickeln. Wer ein Szenario für den Fall einer Abmahnung vorbereitet hat, kann schneller reagieren. Das kann eine Anpassung der Kennzeichnung, eine alternative Verpackung oder eine Neupositionierung des Produkts umfassen.
Verpackungsmaterial prüfen. Die Materialauswahl ist die einzige sichere Stellschraube im bestehenden Recht. Ton- oder Steinflaschen unterliegen nicht der Rücknahmepflicht – auch wenn das in der Praxis für die meisten Hersteller keine realistische Option ist.
Entwicklungen verfolgen. Der Kabinettsentwurf ist ein positives Signal – aber kein Freifahrtschein. Hersteller sollten den Gesetzgebungsprozess aktiv verfolgen und sich gegebenenfalls über Branchenverbände einbringen.
FAQ: Häufige Fragen zur Pfandpflicht auf alkoholfreie Spirituosen
Danke für Ihren Besuch!
Hat Ihnen dieser Beitrag über News gefallen? Dann stöbern Sie in unserem Magazin und entdecken Sie weitere spannende Artikel rund um Spirituosen und Liköre – zum Beispiel:
- Spritz-Rezepte 2026: 5 Alternativen zu Aperol Spritz
- Kein Gin, kein Whiskey, kein Wein – alkoholfreie Alternativen kämpfen ums richtige Wort
- Apéritif vs. Digestif: Der große Unterschied – und welche Spirituosen du kennen musst
- Armagnac: Mehr als nur ein Weinbrand – Die geografische Angabe erklärt
- Hot Aperol, Glögg & Co.: Die besten Glühwein-Alternativen im Vergleich
Durchschnittliche Bewertung von 4.8 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (10,41 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.5 von 5 Sternen
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.098 l (10,10 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.4 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (16,84 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.6 von 5 Sternen
Inhalt: 0.75 l (13,32 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 3.7 von 5 Sternen
Inhalt: 0.5 l (32,58 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.4 von 5 Sternen
Inhalt: 0.75 l (12,79 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (18,27 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 3.6 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (18,27 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.6 von 5 Sternen
Inhalt: 0.75 l (7,99 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (18,56 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.6 von 5 Sternen
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (16,84 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.2 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (22,84 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.6 von 5 Sternen
Inhalt: 0.75 l (8,39 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (12,84 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (22,84 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.5 l (18,58 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (15,70 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.75 l (9,32 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 4.5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (28,27 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.75 l (9,32 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.5 l (18,58 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.5 l (18,98 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 3.7 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (27,13 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (16,84 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.5 l (18,98 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (16,84 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (28,56 €* / 1 l)
Durchschnittliche Bewertung von 1 von 5 Sternen
Inhalt: 0.7 l (33,99 €* / 1 l)
Inhalt: 0.5 l (21,98 €* / 1 l)