Fruchtwein

Fruchtwein ist ein Getränk, bei dem Obst durch Gärung zu Wein wird.

Damit aus Früchten Wein wird, müssen diese vergoren werden. Dafür sind im Prinzip alle Früchte geeignet. Der Alkoholgehalt liegt meist um die 15 %, kann aber sogar bis zu 18 % betragen. Dem Gäransatz wird Zucker zugesetzt, sodass Äpfel, Holunder und vieles mehr zu Wein werden. Unterlässt man den Zusatz von Zucker, so erreicht der Wein nur einen Alkoholanteil von höchstens 10 %. Wie viel Zucker zugesetzt werden muss, entscheiden die Obstsorte und deren natürlicher Zuckergehalt. Obstweine gehören in die Kategorie „weinähnliche Getränke“ und fallen somit nicht unter das Weinrecht, sondern unter die allgemeinen Verordnungen für Lebensmittel. Besonders beliebt sind Sorten wie Johannisbeerwein oder Kirschwein. Dazu gerechnet werden können auch Reiswein und Honigwein.

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