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Woher kommt der Weinbrand?
Der Begriff „Weinbrand“ hat sich erst im Laufe des 20. Jahrhundert durchgesetzt. Davor nannte man die Weindestillate „Cognac“, obwohl die Spirituosen nicht alle aus der französischen Region Cognac stammten. Dies führte zu Verwirrung, weswegen man „Cognac“ dann rechtlich definierte und für Weinbrand, den Begriff „Weinbrand“ definierte und rechtlich schützte. Die Weinbrandherstellung hat in Deutschland eine lange Tradition. Ein Weinbrand deutscher Provenienz ist der seit 1892 in Rüdesheim am Rhein hergestellte Asbach Uralt. Ein anderer Weinbrand aus Deutschland ist „Chantré“ aus Eltville am Rhein.
Weinbrand aus Deutschland
Vor dem Destillationsprozess von Asbach Uralt steht die Wahl der richtigen Weine. Nach dem Brennvorgang werden die Destillate in kleinen Limousin Eichenholzfässern gelagert. Asbach reift über die gesetzlich vorgeschriebene Zeit hinaus und wird im Anschluss veredelt.
Weinbrand aus Spanien (z.B. Brandy)
Spanien ist eines der Länder mit der längsten Weinbrand-Tradition und zudem Europas führender Produzent von Weinbränden. Vor allem die Region um Jerez de la Frontera gilt mit Abstand als wichtigster Produzent, da dort 90 % aller Weinbrände in Spanien hergestellt werden. Die Zusammenführung von Holandas und Destilados ist die gängigste Methode für das Destillationsverfahren in Spanien. Dieses Verfahren, sowie die Lagerung in weißen Steineichenfässern macht den spanischen Weinbrand oder Brandy besonders.
Weinbrand aus Chile & Peru (Pisco)
Die Herstellung von Weinbrand ist der Herstellung von Brandy gleichgestellt, für die Herstellung von Deutschem Weinbrand gelten einige besondere Vorschriften. Am einfachsten ist der Unterschied zwischen Weinbrand bzw. Brandy und Deutschem Weinbrand am Alkoholgehalt zu erkennen. Während der Brandy mit mindestens 36% vol. abgefüllt wird, müssen es beim deutschen Weinbrand mindestens 38% vol. sein.
Auch wenn der Name „Deutscher Weinbrand“ etwas anderes suggeriert, kommt als Rohstoff überwiegend ein Grundwein aus südeuropäischer Produktion zum Einsatz. Deutscher Wein wird vorzugsweise zu charaktervollem Trinkwein ausgebaut. Somit stünden für die Produktion von Weinbrand keine qualitativ und quantitativ konstanten Mengen zur Verfügung. Gleichwohl werden von einzelnen Weingütern durchaus Weinbrände aus eigenem Wein hergestellt bzw. in Lohn produziert. Allerdings handelt es sich dabei um Chargen, die in der Regel über den eigenen Ladentisch abverkauft werden.
Herstellung des Weinbrandes
Vergleich zwischen deutschem Weinbrand und Brandy
In Chile und Peru existiert eine lange Tradition der Weinbrandherstellung. Diese werden dort unter der Bezeichnung Pisco vertrieben. Der Alkoholgrad eines peruanischen Pisco muss zwischen 38 % vol. und 48 % vol. liegen.
Die Geschichte des Weinbrandes
Dieser acht Jahre gereifte Weinbrand wurde tatsächlich einst für den Eigenverbrauch hergestellt. Zum Glück für jeden Asbach Liebhaber und Genießer wurde er letztendlich marktfähig gemacht. Gereift in kleinen Limousin-Eichenholzfässern überzeugt der Asbach 8 Jahre mit sehr milden und ausgesprochen fein aromatischen Noten mit würzigen, süßen sowie fruchtigen Komponenten.
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Deutscher Weinbrand |
Brandy/Weinbrand |
Herstellungsland |
Deutschland; die Grundweine und die Destillation müssen nicht in Deutschland erfolgen |
Keine Vorschriften |
Rebsorten |
Alle zugelassenen Rebsorten im Sinne des EU-Weinrecht |
Keine Vorschriften |
Destillation |
aus Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines aus Wein oder Brennwein hergestellten Destillates, bis zu einem Alkoholgehalt von weniger als 86% vol. |
aus Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines aus Wein oder Brennwein hergestellten Destillates, bis zu einem Alkoholgehalt von weniger als 86% vol. Dem Destillat darf bis zu höchstens 50% des Alkoholgehaltes des Fertigerzeugnisses ein Weindestillat zugesetzt werden, welches zu weniger als 94,8% vol. destilliert wurde |
Lagerung |
Mindestens 12 Monate in Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1.000 Liter |
Mindestens 12 Monate in Eichenholzbehältern oder mindestens 6 Monate in Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1.000 Litern |
Analysewerte |
Gehalt von flüchtigen Bestandteilen von mehr als 150 mg je Hektoliter reinen Alkohols |
Gehalt von flüchtigen Bestandteilen von mehr als 125 mg je Hektoliter reinen Alkohols |
Zur Abrundung zugelassene Zuckerarten |
Raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade, Halbweißzucker, Flüssigzucker, Invertflüssigzucker und Invertzuckersirup bis zu 20 Gramm je Liter Fertigerzeugnis |
Alle nach EU-Zuckerverordnung zugelassenen Süßungsmittel bis zu 35 Gramm je Liter Fertigerzeugnis |
Farbstoff |
Karamellzucker (dient der Farbangleichung, ist aber nicht deklarationspflichtig) |
Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe |
Aromen (Typagestoffe oder Bonifikateure) |
Unter Einsatz von Destillat kalt hergestellte Auszüge aus getrockneten Pflaumen, grünen oder getrockneten Walnüssen und getrockneten oder gerösteten Mandeln |
Darf nicht aromatisiert werden, allerdings sind traditionelle Herstellungsverfahren nicht ausgeschlossen. Üblich sind (neben den in Deutschland zulässigen Aromen) u.a. Eichenholz und Eichenholz-Späne |
Alkoholgehalt |
Mindestens 38% vol. |
Mindestens 36% vol. |
Amtliche Prüfnummer |
Chemisch-analytische und sensorische Untersuchung durch eine staatliche Stelle mit Vergabe einer Prüfungsnummer, die auf dem Etikett mit A.P.Nr. abgedruckt sein muss |
Eine amtliche Prüfungsnummer ist für Brandy/Weinbrand nach EU-Recht nicht vorgesehen |
Bei der Beurteilung von Weinbrand wird zunächst die Farbe und Klarheit des Getränks bewertet. Die Farbe muss dabei zwischen goldgelb bis goldbraun liegen. Die Klarheit im Glas reicht von blank bis glanzhell.
Bei der sensorischen Bewertung werden Geruch, Geschmack und Harmonie auf einer Skala von 0 bis 5 in 0,5er Schritten bewertet. Nach dem Bewertungsschema für Deutschen Weinbrand sind Geruch, Geschmack und Harmonie nach folgender Skala einzeln zu bewerten:
Punkte |
Intervalle |
Qualitätsbeschreibung |
5 |
4,5 bis 5,0 |
Hervorragend |
4 |
3,5 bis 4,49 |
Sehr gut |
3 |
2,5 bis 3,49 |
Gut |
2 |
1,5 bis 2,49 |
Zufriedenstellend |
1 |
0,5 bis 1,49 |
Nicht zufriedenstellend |
0 |
Bis 0,49 |
Ausschluss des Erzeugnisses |
Möglichkeit der Punktevergabe
Merkmal |
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Geruch |
5,0 |
4,5 |
4,0 |
3,5 |
3,0 |
2,5 |
2,0 |
1,5 |
1,0 |
0,5 |
0 |
Geschmack |
5,0 |
4,5 |
4,0 |
3,5 |
3,0 |
2,5 |
2,0 |
1,5 |
1,0 |
0,5 |
0 |
Harmonie |
5,0 |
4,5 |
4,0 |
3,5 |
3,0 |
2,5 |
2,0 |
1,5 |
1,0 |
0,5 |
0 |
Harmonie wird als das Zusammenwirken von Geruch und Geschmack gesehen. Die Bewertung der Harmonie darf von Geruch und Geschmack höchstens um 1,0 Punkt nach oben abweichen. Sind Geruch und Geschmack nicht gleich bewertet, so gilt die höhere Punktzahl zum Abgleich der Abweichung.
Jedes Prüfmerkmal ist einzeln, getrennt und nacheinander zu beurteilen und die Punktzahl ist direkt niederzuschreiben. Einzelne Prüfmerkmale dürfen nach Bewertung aller Kriterien korrigiert werden. Jedes Prüfmerkmal ist gleich gewichtet. Die durch drei geteilte Summe aus den Punkten für Geruch, Geschmack und Harmonie ergibt die Qualitätszahl. Diese Qualitätszahl muss mindestens 1,5 Punkte erreichen. Die Mindestpunktzahl jedes einzelnen Prüfmerkmal muss ebenfalls 1,5 Punkte erreichen.
Asbach Uralt
Chantré
Das Herstellungsverfahren von Chantré ist größtenteils geheim. Bekannt ist hingegen, dass jährlich nur die besten Weine als Grundlage für den Brandy gewählt werden und diese nach dem Destillationsprozess mindestens sechs Monate in Limousin-Eichenholzfässern gelagert werden. Dort erhält Chantré seine goldbraune Farbe und seinen charakteristischen Geschmack.
Wenn Weinbrand die Bezeichnung „Deutscher Weinbrand“ trägt, ist ein Mindestalkoholgehalt von 38 % Vol. vorgeschrieben. Zudem muss „Deutscher Weinbrand“ eine amtliche Prüfungsnummer auf dem Etikett aufweisen. Da „Asbach Uralt“ und „Chantré“ nur einen Alkoholgehalt von 36 % aufweisen und keine amtliche Prüfnummer besitzen, handelt es sich namensrechtlich bei beiden nicht um „Deutschen Weinbrand“.
Über das mittelniederdeutsche brandewīn entstand der englische Begriff brandy wine. Dieser zu „Brandy“ verkürzte Name wird in vielen europäischen Ländern, wie England, Italien und Spanien benutzt.
Weinbrand aus Frankreich (z.b. Cognac)
Französische Weinbrände gehören zu den beliebtesten weltweit. Der Cognac ist sogar so bekannt, dass er als Synonym für Weinbrand gilt, wobei französischer Brandy (Brandy de France) der zusammengefasste Begriff für alle französischen Weinbrände ist, die nicht die geschützten Herkunftsbezeichnungen Cognac bzw. Armagnac tragen können.
Weinbrand aus Italien
Zwar hat der italienische Brandy-Markt nicht die Bedeutung wie zum Beispiel Weinbrand in Deutschland oder Spanien, allerdings wird in Italien seit Jahrhunderten Weinbrand hergestellt. Sehr bekannt hierbei ist der Vecchia Romagna, welcher seit 1820 in Bologna destilliert. In Italien hergestellte Brandies werden üblicherweise aus einheimischen Grundweinen destilliert und über die gesetzlich vorgeschriebene Zeit gelagert. Der als „Brandy Italiano“ in den Verkehr gebrachte Brandy weist generell einen Mindestalkoholgehalt von 38 Vol.-% auf.
Weinbrand aus Portugal
Auch in Portugal hat das Herstellen von Weinbränden eine lange Tradition, einer der bekanntesten ist wohl der Macieira. Dieser wird seit 1885 hergestellt, Grundlage bilden Weine aus der Arinto, Periquita, Trincadeira und Fernão Pires Traube. Er besitzt nur einen Alkoholgrad von 36 % und lagert mindestens sechs Monate in Eichenfässern, bevor er abgefüllt wird.
Weinbrand wird, wie der Name sagt, aus Wein gebrannt. Die Herstellung von Weinbrand hat in Deutschland und Frankreich eine lange Tradition. Um 1588 wurde in Breslau von Weinbrennern die erste Berufszunft gegründet. Das Handwerk selbst ist aber mit Sicherheit schon einige Jahre älter. Während bis ins frühe 20. Jahrhundert die Qualität und Herstellung von Weinbrand durch Zünfte, Gilden und Stadträte gesichert, reglementiert und besteuert wurde, hat sich ab dem Jahr 1909 eine erste gesetzliche Regelung im damaligen Deutschen Reich etabliert. Im deutschen Weingesetz wurde die Bezeichnung „Deutscher Kognak“ definiert. Mit der Bezeichnung „Kognak“ kommt zum Ausdruck, dass die deutschen Weinbrenner bemüht waren, ein Erzeugnis nach Art des damals schon berühmten französischen Cognacs herzustellen.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden den deutschen Brennereien durch den Versailler Vertrag die Verwendung der Bezeichnung Cognac einschließlich der eingedeutschten Form „Kognak“ untersagt. Der Gesetzgeber ersetzte den Begriff „Kognak“ durch „Weinbrand“. Dieser Begriff sollte im deutschen Weingesetz von 1971 als Ursprungsbezeichnung für eine im Inland bzw. in einem deutschsprachigen Land hergestellten Qualitätsbranntwein aus Wein (der bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt und einer amtlichen Prüfung unterzogen wurde) geschützt werden. Diesem Ansinnen setzte allerdings der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 20. Februar 1975 einen Riegel vor. Eine Gattungsbezeichnung wie Weinbrand darf nicht einzelnen Mitgliedsstaaten vorbehalten sein.
Durch die Novellierung des Weingesetzes im August 1982 wurde dem Urteil Rechnung getragen und gleichzeitig durch den Begriff „Deutscher Weinbrand“ eine geschützte geografische Angabe etabliert, welche noch heute existiert. Zunächst sahen die Richtlinien für den „Deutschen Weinbrand“ vor, dass die Destillation des enthaltenen Alkohols in Deutschland erfolgen müsse. Die EU-Kommission leitete gegen diese Regelung ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Schließlich kam es zu einem Kompromiss im Rahmen der EU-Spirituosenverordnung. Der „Deutsche Weinbrand“ hat seitdem besondere Qualitätsanforderungen, jedoch muss die Herstellung des Destillates nicht mehr in Deutschland erfolgen.
Unterschied zwischen Weinbrand und Branntwein
Der Begriff „Branntwein“ wird in Deutschland vielfach Synonym zum Begriff Weinbrand verwendet. Gleichzeitig ist Branntwein ein historischer Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Die sogenannte Branntweinsteuer wird seit dem 1. Januar 2018 als Alkoholsteuer bezeichnet und ist eine EU-weit harmonisierte Verbrauchsteuer. Im Sinne des Steuerrechts war unter Branntwein jedes Erzeugnis zu verstehen, das Ethanol als maßgeblichen Bestandteil enthält und für welches keine besonderen Bestimmungen (z.B. Bier, Schaumwein, Alkopops) erlassen wurde.
Im Sinne der EU-Spirituosenverordnung ist ein Branntwein eine Spirituose, die
- ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86% vol. aus Wein, Brennwein oder Weindestillat gewonnen wird;
- einen Mindestalkoholgehalt von 37,5% vol. aufweist;
- keiner Reifung unterzogen werden muss
Der entscheidende Unterschied zwischen Branntwein und Weinbrand/Brandy ist somit der Alkoholgehalt und die Vorschrift zur Lagerung auf oder in Behältern aus Eichenholz. Während Brandy bzw. Weinbrand mindestens 6 Monate auf oder in Eichenholz lagern muss, ist eine Reifezeit für Branntwein nicht vorgesehen. Gleichwohl darf gelagerter Branntwein weiterhin als Branntwein bezeichnet werden, wenn die Reifezeit mindestens den Bestimmungen zur Reifezeit von Weinbrand entspricht.
In Deutschland ist die Bezeichnung „Branntwein“ für diverse destillierte alkoholische Getränke und Spirituosen gängig. EU-weit ist diese Bezeichnung im juristischen Sinne nicht korrekt und in anderen Ländern auch eher missverständlich.
Wie schmeckt guter Weinbrand?
Wie wird Weinbrand getrunken / verkostet?
Weinbrand kann auf unterschiedlichster Art und Weise getrunken werden. Typischerweise erfolgt das Trinken von Weinbrand auf Eis und im Anschluss an eine Mahlzeit. Wobei viele Genießer ihn vorzugsweise pur trinken. Der Geschmack konzentriert sich hierbei nur direkt auf das Getränk und wird nicht abgelenkt. Alle Aromen können bei einem puren Genuss voll zur Geltung kommen. Weinbrandgenießer und Connaisseure trinken Ihren Brand generell etwas wärmer, damit sich das Aroma besser entfaltet. Hierfür wird das Glas nicht am Stil angefasst, sondern der Bauch des Glases wird mit der Hand umfasst. Dadurch wärmt es sich langsam auf, bis der Weinbrand eine Temperatur von ca. 20° C erreicht hat. Allerdings ist momentan vor allem bei der jüngeren Generation der Trend zu vernehmen, Weinbrand für Mischgetränke und Cocktails zu verwenden. Weinbrand kann ebenfalls ein guter Ersatz für typische Rumsorten sein, welche die gleiche Menge an Alkohol beinhalten. Somit stellt der Weinbrand eine super Alternative in Cocktails wie Caipirinha und Mojito dar. Getrunken wird ein guter Weinbrand im besten Fall aus einem Weinbrandschwenker. Es handelt sich hierbei um ein kurzes Glas, welches eine breite Basis aufweist. Der obere Bereich des Glases ist verengt.
Welcher Weinbrand sticht aus der Masse heraus?
Der Asbach 15 Jahre schafft den perfekten Spagat zwischen Tradition und Moderne. Er überzeugt durch die ausgeglichene Balance reicher Aromen und einem sehr langen und komplexen Nachhall. Eine nur minimale Schärfe stört den positiven Eindruck nicht. Fast doppelt so lange wie der Asbach 8 Jahre in Eichenfässern gereift ist dieser Weinbrand ein Muss für jeden Asbach- und Weinbrand-Liebhaber.
Macieira ist der nationale Marktführer im Bereich Brandy in Portugal. Sechs Monate gereift und nach geheimen Originalrezept und einem mehr als 100 Jahren alten Verfahren hergestellt, ist der Macieira ein absoluter Favorit unter den Weinbränden. Nicht nur unter den Millionen von Touristen, die jährlich Portugal bereisen, sondern auch über die Grenzen hinaus. In Insgesamt 29 Ländern wird dieser Brandy vertrieben und überzeugt mit dem einzigartigen Geschmack portugiesischer Trauben. Für die Herstellung werden Trauben der portugiesischen autochthonen Rebsorten Arinto, Periquita, Trincadeira und Fernão Pires verwendet.
Getrunken wird ein guter Weinbrand im besten Fall aus einem Weinbrandschwenker. Es handelt sich hierbei um ein kurzes Glas, welches eine breite Basis aufweist. Der obere Bereich des Glases ist verengt.



Asbach 8 YO Privatbrand
Asbach 15 YO Spezialbrand
Macieira Royal Brandy Five Star
In Anlehnung an die Produktion von Cognac werden die Grundwein für den deutschen Weinbrand überwiegend aus der Charente bezogen. Andere Weinbaugebiete, aus denen der Grundwein bezogen wird, sind das Midi in Frankreich sowie Italien und Spanien. Aufgrund hoher Importzölle und Transportkosten werden Weine außerhalb der EU nicht für die Herstellung von deutschem Weinbrand verwendet.
Die Grundweine werden überwiegend in der Form eines sogenannten Brennwein bezogen. Ein Brennwein ist ein Erzeugnis mit einem Alkoholgehalt von üblicherweise 23,5%vol. (min. 18%vol. bis max. 24%vol.). Durch die im Vergleich zum Trinkwein hohe Grädigkeit ist der Brennwein gegen mikrobakteriellen Verderb geschützt, dadurch einfach zu lagern und ganzjährig verfügbar und trägt erheblich zur Einsparung von Transportkosten bei. Durch eine zollamtliche Überwachung wird sichergestellt, dass Brennwein ausschließlich zur Weiterverarbeitung verwendet wird.
Die Grundweine werden überwiegend in der Form eines sogenannten Brennwein bezogen. Ein Brennwein ist ein Erzeugnis mit einem Alkoholgehalt von üblicherweise 23,5%vol. (min. 18%vol. bis max. 24%vol.). Durch die im Vergleich zum Trinkwein hohe Grädigkeit ist der Brennwein gegen mikrobakteriellen Verderb geschützt, dadurch einfach zu lagern und ganzjährig verfügbar und trägt erheblich zur Einsparung von Transportkosten bei. Durch eine zollamtliche Überwachung wird sichergestellt, dass Brennwein ausschließlich zur Weiterverarbeitung verwendet wird.
Für die Destillation selbst gibt es außer der max. Abtriebsgrenze von 86%vol. keine weiteren vom Weinbrand/Brandy abweichenden Vorschriften. Spielraum lässt das EU-Recht für die nationale Regelung in Bezug auf sogenannte Bonifikateure. Ein Bonifikateur im Weinbrand ist eine Art Aromadestillat, welches dem gelagerten Destillat zur geschmacklichen Abrundung zugefügt wird. Für den deutschen Weinbrand darf der Bonifikateur aus Grünen Walnüssen, Mandelschalen und getrockneten Pflaumen hergestellt werden. Die Aromastoffe werden den Früchten bzw. Nüssen durch Mazeration bzw. Perkolation in einem bis zu 94,8% vol. starkem Weindestillat entzogen.
Ein deutscher Weinbrand muss ein amtliches Prüfungsverfahren durchlaufen und darf erst nach Abschluss des Verfahrens in Flaschen gefüllt werden, welche die amtliche Prüfungsnummer tragen müssen. Die Abkürzung dieser amtlichen Prüfungsnummer auf dem Etikett lautet „A-P-Nr.“.
Produktüberblick über die Weinbrand-Sorten in unserem Online Shop:

Chantre Weinbrand - 1 Liter 36% vol

Asbach Privatbrand 8 Jahre - 0,7L 40% vol

Asbach Uralt Weinbrand - 1 Liter 36% vol

Asbach Uralt - 0,04L 36% vol

Asbach Spezialbrand 15 Jahre - 0,7L 40% vol

Dujardin Imperial VSOP Weinbrand - 0,7L 36% vol

Asbach Uralt - 3L 36% vol

Asbach Uralt Branntwein - 0,7L 36% vol

Chantre Weinbrand - 3L 36% vol

Mariacron Weinbrand - 1 Liter 36% vol

Asbach Selection 21 Jahre Extra Old - 0,7L 40% vol

Chantre Weinbrand - 0,7L 36% vol

Mariacron Weinbrand - 0,7L 36% vol

Alter Weinbrand Debussy V.S.O.P. - 1 Liter 38% vol

Chantre Weinbrand - 0,2L 36% vol

Maciera Royal Brandy Five Star - 1 Liter 36% vol
![Paket [12 x 0,04L] Asbach Uralt - 0,48L 36% vol Paket [12 x 0,04L] Asbach Uralt - 0,48L 36% vol](https://www.conalco.de/media/image/21/1a/4f/Paket_-12_x_0-04L-_Asbach_Uralt_0-48-28882_200x200.jpg)
Paket [12 x 0,04L] Asbach Uralt - 0,48L 36% vol
