Im Rahmen einer gemeinsamen Radtour bietet sich während einer Pause der Verzehr eines Kurzen an. Das Fahrrad hat sich in den letzten 50 Jahren zu einem beliebten Fortbewegungsmittel während der Freizeit entwickelt und bietet sich für Ausflüge in die nähere Umgebung an. Diesem Trend sind die Kommunen oft in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich engagierten Personen durch die Einrichtung von Radwanderwegen vielerorts nachgekommen. So existieren an vielen Straßen spezielle Rad- und Fußwege und auch abseits der größeren Bundes- und Landesstraßen finden sich gekennzeichnete wenngleich teils unbefestigte Radwege. Zu beachten ist allerdings auch von den Teilnehmern einer Fahrradtour die Straßenverkehrsordnung. Diese schreibt für die Teilnahme am Straßenverkehr bestimmte Promillegrenzen vor, deren Überschreiten auch auf dem Fahrrad zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Deswegen sollte man bei einer Radtour im Zweifel lieber auf einen Schnaps oder Kurzen verzichten, als andere Verkehrsteilnehmer durch den übermäßigen Verzehr von Alkohol zu gefährden.
Mehr Informationen
- Fahrradtourismus in Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradtourismus
- Promillegrenzen für Radfahrer https://www.bussgeldkatalog.de/promillegrenze-fahrrad/