Warum ist eine Besteuerung von Alkohol notwendig?
Hand aufs Herz: Wer von euch hat sich schon einmal, sei es direkt oder in den eigenen Gedanken, über die übermäßig hohen Steuersätze auf alkoholhaltige Getränke beschwert?
Zugegebenermaßen ist der Frust auf Verbraucherebene durchaus verständlich. Dennoch lohnt sich auch ein Blick auf die Hintergründe der Alkoholbesteuerung. So ist einigen von euch mit Sicherheit nicht entgangen, dass eine Vielzahl der Spirituosen zwar im Ausland destilliert und abgefüllt werden, jedoch über den Deutschen Markt vertrieben werden. Die Besteuerung dieser alkoholischen Getränke dient also einer Gewinnbeteiligung des Staates. Diese fiskalischen Aspekte der Besteuerung von Alkohol stellten zumindest den Ursprungsgedanken bei der Einführung dar.
Zunehmend spielen aber auch vermehrt gesundheitliche Gründe eine wichtige Rolle bei der Erhebung von Steuern auf alkoholische Getränke. So soll eine hohe Besteuerung und damit verbundene höhere Kosten für den Konsumenten den Alkoholkonsum reduzieren und die entsprechenden gesundheitlichen Risiken eindämmen. Ob und inwiefern der Alkoholkonsum der Deutschen zu hoch ist, könnt ihr in unserem Blogbeitrag über den Gesundheitsbericht zum Alkoholkonsum der OECD nachlesen.
Vor allem Kritiker des alkoholischen Genusses fordern zusätzliche Maßnahmen wie verstärkte Alterskontrollen oder eine strengere gesetzliche Regulierung der Alkoholwerbung, aber eben auch die Einführung des so genannten Alkoholcents; eine Abgabe auf alkoholhaltige Getränke, um die Suchtprävention finanziell zu unterstützen. Ebenfalls gefordert wird eine einheitliche Besteuerung alkoholischer Getränke.
Wie einheitlich ist die Besteuerung von Alkohol?
Wusstet ihr, dass in Deutschland nicht auf alle Branntweine bzw. alkoholverwandte Getränke der gleiche Steuersatz erhoben wird?
Aufgrund der teils erheblichen Unterschiede fordern Fachleute vermehrt eine Vereinheitlichung der Alkoholsteuer. Und das nicht nur deutschlandweit, sondern EU-weit. Grund hierfür sei nach Angaben der Hessischen Landesstelle für Suchtanfragen (HLS) der deutsche Steuersatz auf alkoholhaltige Getränke, der oft deutlich unter dem EU-weiten Durschnitt lege. Der HLS zufolge werde für Wein gar keine Steuer, für Bier 197 Euro pro Hektoliter (EU-Schnitt 728 Euro) und für Sekt 1360 Euro pro Hektoliter (EU-Schnitt 629 Euro) erhoben.